Beispiel für eine Betreung:
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4-mal jährlicher Hygienecheck Ihrer Küche samt Personalhygienekontrolle
(falls Sie selber kochen). Unangemeldeter - jedoch mit der Leitung abgesprochener
Hygienecheck - hierbei werden die Räumlichkeiten im Sinne der Lebensmittel-HygieneVO (LMHVO) beurteilt und Schwachstellen aufgenommen.
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zweimal jährlicher Hygienecheck samt Personalhygienekontrolle der Essensausgabestellen (speisenverteilend und/oder speisenproduzierend)
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Mitarbeiterschulung gem. Art. XII der VO(EG) 852/2004
Aus logistischen und praktischen Gründen empfehlen wir die Schulung
vor Ort – im Rahmen des jährlichen Hygienechecks durchzuführen.

Ihre Vorteile:
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ausgezeichnete Hygiene für Eltern oder andere Interessensgruppen durch unser Hygienesiegel und Urkunde
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sofort Schwachstellen erkennen und beseitigen, sofortige Einbeziehung des Personals in die Thematik!
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Objektive und seriöse Hygieneunterstützung auch bei Problemen mit Eltern und Behörden durch den Status des beeideten Sachverständigen.



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